Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kennzeichnung von Elektro-Haushaltswarmwasserspeichern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 472/1981 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 472 aus 1981, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Elektro-Haushaltswarmwasserspeicher im Sinne dieser Verordnung sind elektrisch betriebene Geräte, die dazu bestimmt sind, für den Haushaltsgebrauch Wasser in einem Behälter mit einem Nenninhalt von mindestens 5 l und höchstens 500 l zu erwärmen und es während einer begrenzten Zeit zu speichern oder warm zu halten, und mit einer Vorrichtung ausgestattet sind, die die Wassertemperatur regelt.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018
Dokumentnummer
NOR12032557
Alte Dokumentnummer
N2198118617R