Norm Gebühren für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle× ▾ ‹›Gliederung Gebühren für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle Fassungen (Gesetz) ab 04.03.1981 — BGBl. Nr. 101/1981 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 04.03.198130.06.2006 BGBl. Nr. 101/1981 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 04.03.1981 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1