Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Durchführung (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 76/1981Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1981,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
29/07 Gewerblicher Rechtsschutz
Text
Artikel 2
(1)Absatz eins,Dieses Übereinkommen wird für die Gültigkeitsdauer des in Artikel 1 genannten Vertrages abgeschlossen und tritt gleichzeitig mit diesem Vertrag in Kraft.
(2)Absatz 2,Die Anlagen zu diesem Übereinkommen können im Einvernehmen beider vertragschließender Parteien geändert oder ergänzt werden.
Geschehen zu Prag, am 7. Juni 1979 in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.
Zuletzt aktualisiert am
25.03.2015
Dokumentnummer
NOR12032646
Alte Dokumentnummer
N2198147648L