Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kennzeichnung von Möbeln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 150/1982 aufgehoben durch BGBl. Nr. 825/1994Bundesgesetzblatt Nr. 150 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 825 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht
Text
Anlage 1
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(§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 Z 2) (Paragraph eins, Absatz eins und Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 2,)
Merkmale für die Kennzeichnung der Beschaffenheit
I. Behältermöbelrömisch eins. Behältermöbel
Materialien der ständig sichtbaren Flächen:
Seiten- und waagrechte Flächen:
II. Tischerömisch zwei. Tische
ausgezogen:
Materialien der ständig sichtbaren Flächen:
III. Sitzmöbelrömisch drei. Sitzmöbel
Materialien der ständig sichtbaren Flächen:
Gestell und Holzteile:
Oberflächen:
Polsterung der Sitzfläche:
IV. Liegemöbelrömisch vier. Liegemöbel
Materialien der ständig sichtbaren Flächen:
Gestell und Holzteile:
Oberflächen:
Polsterung der Liegefläche:
V. Verwandlungsmöbelrömisch fünf. Verwandlungsmöbel
Abmessungen:
Höhe gesamt:
Sitzhöhe:
Liegehöhe:
Materialien der ständig sichtbaren Flächen:
Gestell und Holzteile:
Oberflächen:
Polsterung der Sitz/Liege-Fläche:
Dokumentnummer
NOR12032830
Alte Dokumentnummer
N2198222445S