Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.06.1983 bis 31.08.2000 — BGBl. Nr. 276/1982 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.06.198331.08.2000 BGBl. Nr. 276/1982 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 490/2001

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundpreisauszeichnungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 276 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2001,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1983BGBl. Nr. 276/1982

Außerkrafttretensdatum

31.08.2000aufgehoben durch BGBl. II Nr. 490/2001

Index

26/01 Wettbewerbsrecht

Beachte

Durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2000,,

Artikel römisch zwei,) nicht mehr anwendbar.

Text

                                                            Anlage 1

                                                           ---------

Warenliste Lebensmittel

  1. Ziffer eins
    Fleisch, Fleischerzeugnisse sowie Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fleisch oder Fleischerzeugnissen, soweit der Zusatz nicht nur der Garnierung dient, ausgenommen Dauerwaren in Dosen;
  2. Ziffer 2
    Fische und Erzeugnisse aus Fischen sowie Erzeugnisse mit einem Zusatz von Fischen oder von Erzeugnissen aus Fischen, soweit der Zusatz nicht nur der Garnierung dient, ausgenommen Dauerwaren in Dosen mit einem gekennzeichneten Gewicht der Ware von 120 g oder 190 g sowie Russen, Gabelroller und Rollmöpse;
  3. Ziffer 3
    Tiefkühlwaren
    1. Litera a
      von Fleisch oder mit Fleischzusatz,
    2. Litera b
      von Fischen oder mit Zusatz von Fischen,
    3. Litera c
      von Gemüse,
    4. Litera d
      von Obst,
    5. Litera e
      von Speiseeis in Packungen über 200 cm3,
    6. Litera f
      von Mehlspeisen;
  4. Ziffer 4
    Marmelade (Jam, Konfitüre), Obstgelee, ausgenommen in Behältnissen mit einem gekennzeichneten Gewicht der Ware von 450 g oder 700 g;
  5. Ziffer 5
    Gemüsesäfte;
  6. Ziffer 6
    Fruchtsäfte und Fruchtgetränke, ausgenommen in Behältnissen in einem gekennzeichneten Volumen der Ware von 0,7 l;
  7. Ziffer 7
    Fruchtsirup, ausgenommen in Behältnissen mit einem gekennzeichneten Volumen der Ware von 0,7 l;
  8. Ziffer 8
    diätetische Lebensmittel, ausgenommen Säuglings- und Kleinkindernahrung in Gläsern mit einem gekennzeichneten Gewicht der Ware von 190 g oder 220 g;
  9. Ziffer 9
    Kindernährmittel;
  10. Ziffer 10
    Extrakte aus eiweißhaltigen Stoffen tierischer oder pflanzlicher Herkunft, Suppen, Brühen, Würzen, Braten- oder Würzsoßen sowie Erzeugnisse aus diesen Lebensmitteln, ferner aus Erzeugnissen pflanzlicher Herkunft gewonnene eiweißreiche Stoffe;
  11. Ziffer 11
    Mayonnaisen, mayonnaiseähnliche Erzeugnisse und sonstige emulgierte Soßen;
  12. Ziffer 12
    Gewürze, Ersatzgewürze, Würzmittel, Gewürzzubereitungen sowie Zubereitungen aus Kren oder Senf;
  13. Ziffer 13
    Puddingpulver, Backhilfs- und Backtriebmittel;
  14. Ziffer 14
    Essig;
  15. Ziffer 15
    Feinbackwaren;
  16. Ziffer 16
    Kakaopulver, Magerkakao, Trinkkakaomischungen;
  17. Ziffer 17
    kakaohaltige Glasurmassen;
  18. Ziffer 18
    gerösteter Kaffee;
  19. Ziffer 19
    Kaffee-Erssatzstoffe und Kaffee-Zusatzstoffe;
  20. Ziffer 20
    Teigwaren;
  21. Ziffer 21
    Brot;
  22. Ziffer 22
    Brösel und Semmelwürfel;
  23. Ziffer 23
    Getreidekörner, auch angemalzt, back- und küchenfertige Getreidemahlerzeugnisse aus Getreide sowie Suppeneinlagen;
  24. Ziffer 24
    Speiseöle und Speisefette, Margarine;
  25. Ziffer 25
    Kartoffelerzeugnisse einschließlich Kartoffelteigmasse;
  26. Ziffer 26
    Limonaden, ausgenommen in Behältnissen mit einem gekennzeichneten Volumen der Ware von 0,7 l;
  27. Ziffer 27
    Zucker;
  28. Ziffer 28
    Honig und Kunsthonig;
  29. Ziffer 29
    Milch und Milcherzeugnisse, ausgenommen Schmelzkäse in Schachteln;
  30. Ziffer 30
    Speisesalz;
  31. Ziffer 31
    Dosenbier.

Schlagworte

Säuglingsnahrung, Backhilfsmittel

Gesetzesnummer

10002570

Dokumentnummer

NOR12032837

Alte Dokumentnummer

N2198222646S