Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Israel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 225/1982Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Text
Artikel 10
Die Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Vertrages, die zwischen den Vertragsstaaten entstehen könnten, sind auf diplomatischem Weg zu bereinigen.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten diesen Vertrag unterschrieben und mit Siegeln versehen.
Geschehen in Jerusalem am 21. Juli 1975 in zwei Urschriften, jede in deutscher und hebräischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Dokumentnummer
NOR12032797
Alte Dokumentnummer
N2198216338T