Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Rechtshilfe in Zivilsachen, Urkundenangelegenheiten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 153/1982 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1982, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
Inkrafttretensdatum
01.06.1982
Außerkrafttretensdatum
03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Langtitel
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten
StF: BGBl. Nr. 153/1982
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. März 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 25 Abs. 1 am 1. Juni 1982 in Kraft. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. März 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 25, Absatz eins, am 1. Juni 1982 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Deutsche Demokratische Republik sind,
in dem Bestreben, in Anwendung der Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa den Rechtshilfeverkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern, übereingekommen, einen Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und über Urkundenangelegenheiten zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die folgendes vereinbart haben:Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.) die folgendes vereinbart haben:
Dokumentnummer
NOR11002597
Alte Dokumentnummer
N2198214525R