Rechtstracker.at

Art. 19

Fassungen
ab 01.11.1993 — BGBl. Nr. 546/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 19 heute01.11.1993 BGBl. Nr. 546/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Auslieferung (Slowenien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1983,

Typ

Vertrag – Slowenien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 19

Inkrafttretensdatum

01.11.1993BGBl. Nr. 546/1983

Außerkrafttretensdatum

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Die Bezeichnungen „Republik Slowenien“ bzw. „slowenisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Föderative Volksrepublik Jugoslawien“, „FVRJ“, „Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien“ oder „SFRJ“ bzw. „jugoslawisch“.

Text

Unterlagen

Artikel 19

  1. Absatz eins,Dem Ersuchen um Auslieferung wird eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) eines Haftbefehles, eines vollstreckbaren verurteilenden Erkenntnisses, einer Entscheidung über die Anordnung einer vorbeugenden Maßnahme oder einer sonstigen Urkunde gleicher Wirksamkeit beigefügt. Diese Urkunden müssen vom zuständigen Richter unterschrieben und mit dem amtlichen Siegel versehen sein.
  2. Absatz 2,Sofern dies in den in Absatz eins, angeführten Urkunden nicht enthalten ist, werden auch beigefügt:
    1. Litera a
      eine Darstellung der Handlung mit Angabe von Zeit und Ort der Begehung;
    2. Litera b
      eine rechtliche Würdigung der Handlung und eine Abschrift der anzuwendenden oder angewendeten gesetzlichen Bestimmungen;
    3. Litera c
      im Falle eines Ersuchens um Auslieferung zur Vollstreckung einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme die Unterlagen, aus denen sich die Vollstreckbarkeit der Entscheidung ergibt;
    4. Litera d
      möglichst genaue Angaben über die Person, deren Auslieferung begehrt wird, ihre Staatsangehörigkeit und ihren Wohn- oder Aufenthaltsort.

Schlagworte

Wohnort

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2016

Gesetzesnummer

10002624

Dokumentnummer

NOR12033190

Alte Dokumentnummer

N2198314705A