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Auslieferung (Kroatien)

Fassungen (Gesetz)
ab 08.10.1991 — BGBl. Nr. 546/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute08.10.1991 BGBl. Nr. 546/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gesamte Rechtsvorschrift heute (RIS)↗§ 0 (RIS)↗
Art. 1 heute ›

Kurztitel

Auslieferung (Kroatien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 546 aus 1983,

Typ

Vertrag – Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.10.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

01.02.1982

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1996, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE AUSLIEFERUNG

StF: BGBl. Nr. 546/1983 (NR: GP XV RV 1108 AB 1433 S. 146. BR: AB 2662 S. 432.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Auslieferung abzuschließen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 39, Absatz eins, am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2013

Gesetzesnummer

10002625

Dokumentnummer

NOR11002648

Alte Dokumentnummer

N2198314726A