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Art. 12

Fassungen
ab 26.04.1984 — BGBl. Nr. 104/1984 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 12 heute26.04.1984 BGBl. Nr. 104/1984 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Budapester Vertrag über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1984,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12

Inkrafttretensdatum

26.04.1984BGBl. Nr. 104/1984

Außerkrafttretensdatum

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Artikel 12

Ausführungsordnung

  1. Absatz eins,Die Ausführungsordnung enthält Regeln über
    1. Litera i
      Fragen, hinsichtlich derer der Vertrag ausdrücklich auf die Ausführungsordnung verweist oder ausdrücklich vorsieht, daß sie vorgeschrieben sind oder vorgeschrieben werden;
    2. Sub-Litera, i, i
      verwaltungstechnische Erfordernisse, Angelegenheiten oder Verfahren;
    3. iii
      Einzelheiten, die für die Durchführung des Vertrags zweckmäßig sind.
  2. Absatz 2,Die gleichzeitig mit diesem Vertrag angenommene Ausführungsordnung ist diesem Vertrag beigefügt.
  3. Absatz 3,Die Versammlung kann die Ausführungsordnung ändern.
  4. Absatz 4,a) Vorbehaltlich des Buchstaben b erfordert der Beschluß über eine Änderung der Ausführungsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

    Litera b Für die Annahme einer Änderung betreffend die Abgabe von Proben hinterlegter Mikroorganismen durch die internationalen Hinterlegungsstellen ist es erforderlich, daß kein Vertragsstaat gegen die vorgeschlagene Änderung stimmt.

  5. Absatz 5,Im Falle mangelnder Übereinstimmung zwischen den Bestimmungen des Vertrags und den Bestimmungen der Ausführungsordnung haben die Bestimmungen des Vertrags den Vorrang.

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2025

Gesetzesnummer

10002668

Dokumentnummer

NOR12033633

Alte Dokumentnummer

N2198427521S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/104/A12/NOR12033633