Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
01.10.1985 bis 31.12.1992 — BGBl. Nr. 381/1985 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 301.10.198531.12.1992 BGBl. Nr. 381/1985 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 381 aus 1985,

Typ

Vertrag – CSSR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.10.1985BGBl. Nr. 381/1985

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang

der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als

nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen

der Weitergeltung von Verträgen in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,, Bundesgesetzblatt Nr.

1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht

enthalten.

Text

Artikel 3

  1. Absatz eins,Die Rechtshilfe umfaßt insbesondere die Vernehmung von beschuldigten Personen und Zeugen, die Einholung von Sachverständigengutachten, den Augenschein, die Durchsuchung, die Beschlagnahme von Gegenständen, die Übermittlung von Akten, Schriftstücken oder anderen Gegenständen, die für ein Strafverfahren benötigt werden, die Zustellung von Schriftstücken sowie die Übermittlung von Strafregisterauszügen.
  2. Absatz 2,Rechtshilfe wird auch geleistet
    1. Litera a
      in Angelegenheiten der bedingten Strafnachsicht oder der bedingten Entlassung aus einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme,
    2. Litera b
      in Gnadensachen,
    3. Litera c
      in Angelegenheiten der Tilgung und des Strafregisters,
    4. Litera d
      durch Zustellung von Aufforderungen zum Strafantritt oder zur Zahlung von Geldstrafen und Verfahrenskosten,
    5. Litera e
      in Angelegenheiten der Wiederaufnahme des Verfahrens.
  3. Absatz 3,Rechtshilfe durch Vollstreckung von Urteilen und anderen Entscheidungen wird nicht geleistet.

Gesetzesnummer

10002711

Dokumentnummer

NOR12033945

Alte Dokumentnummer

N2198520831S