Norm Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung× ▾ ‹›Gliederung Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausführung Fassungen (Gesetz) ab 30.07.1986 — BGBl. Nr. 399/1986 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.07.1986 BGBl. Nr. 399/1986 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 30.07.1986 Art. 1