Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung – Haager Kindesentführungsübereinkommen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 512/1988Bundesgesetzblatt Nr. 512 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
KAPITEL IKAPITEL römisch eins
ANWENDUNGSBEREICH DES ÜBEREINKOMMENS
Artikel 1
Ziel dieses Übereinkommens ist es,
die sofortige Rückgabe widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder sicherzustellen, und
zu gewährleisten, daß das in einem Vertragsstaat bestehende Sorgerecht und Recht auf persönlichen Verkehr in den anderen Vertragsstaaten tatsächlich beachtet wird.
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2019
Dokumentnummer
NOR12034590
Alte Dokumentnummer
N2198821113S