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Art. 9 § 34

Fassungen
01.01.1989 bis 31.03.1996 — BGBl. Nr. 13/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 9 § 3401.01.198931.03.1996 BGBl. Nr. 13/1989 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 109/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Madrider Markenabkommen - Ausführungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1989, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 109 aus 1997,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 9, Paragraph 34

Inkrafttretensdatum

01.01.1989BGBl. Nr. 13/1989

Außerkrafttretensdatum

31.03.1996aufgehoben durch BGBl. III Nr. 109/1997

Index

29/07 Gewerblicher Rechtsschutz

Text

Regel 34

Zahlung der Gebühren

  1. Absatz eins,Die an das Internationale Büro zu entrichtenden Gebühren können gezahlt werden:
    1. Litera i
      durch Abbuchung von einem beim Internationalen Büro bestehenden Kontokorrent-Konto;
    2. Sub-Litera, i, i
      durch Überweisung auf ein Bankkonto des Internationalen Büros;

iii) durch Bankscheck;

  1. Sub-Litera, i, v
    durch Einzahlung oder Überweisung auf das Postscheckkonto des Internationalen Büros;
    1. Litera v
      durch Barzahlung.
  1. Absatz 2,Bei jeder Gebührenzahlung sind der Zweck der Zahlung, die betreffende Marke, der Name des Hinterlegers oder, wenn die Marke bereits im internationalen Register eingetragen ist, der Name des Inhabers sowie die Nummer und das Datum der betreffenden internationalen Registrierung anzugeben.
  2. Absatz 3,Eine Gebühr gilt im Sinne dieser Ausführungsordnung als an dem Tag gezahlt, an dem der erforderliche Betrag beim Internationalen Büro eingeht, oder, wenn der erforderliche Betrag auf einem beim Internationalen Büro bestehenden Konto verfügbar ist, als an dem Tag gezahlt, an dem das Internationale Büro den Auftrag zur Abbuchung des Betrages von diesem Konto erhält.

Schlagworte

MMA (Stockholmer Fassung), BGBl. Nr. 400/1973 MMA (Nizzaer Fassung), BGBl. Nr. 45/1970 Fabrikmarke

Gesetzesnummer

10002892

Dokumentnummer

NOR12035096

Alte Dokumentnummer

N2198916196T