Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
20.04.1991 bis 31.12.1996 — BGBl. Nr. 198/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 120.04.199131.12.1996 BGBl. Nr. 198/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 755/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Pensionskassen - Formblätter

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 755 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

20.04.1991BGBl. Nr. 198/1991

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 755/1996

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2

Text

Anlage A

Gliederung der Bilanz einer Pensionskasse

Aktiva

A. Anlagevermögen *1)

römisch eins. Immaterielle Vermögensgegenstände

römisch zwei. Sachanlagen

römisch drei. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen *1)

römisch eins. Vorräte

römisch zwei. Forderungen

römisch drei. Wertpapiere und Anteile

römisch vier. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken

C. Rechnungsabgrenzungsposten

D. Aktiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

römisch eins. Bargeld und Guthaben, auf Schilling lautend

römisch zwei. Bargeld und Guthaben, auf ausländische Währungen lautend

römisch drei. Schuldverschreibungen und Darlehen, auf Schilling lautend

römisch vier. Schuldverschreibungen, auf ausländische Währungen lautend

römisch fünf. Sonstige Wertpapiere, auf Schilling lautend

römisch sechs. Sonstige Wertpapiere, auf ausländische Währungen lautend

römisch sieben. Grundstücke und Gebäude im Inland

römisch acht. Grundstücke und Gebäude im Ausland

römisch neun. Darlehen an Arbeitgeber

römisch zehn. Investmentzertifikate, auf Schilling lautend

römisch elf. Investmentzertifikate, auf ausländische Währungen lautend

römisch zwölf. Veranlagungen nach Paragraph 25, Absatz 4, PKG, auf Schilling lautend

römisch dreizehn. Veranlagungen nach Paragraph 25, Absatz 4, PKG, auf ausländische Währungen lautend

römisch vierzehn. Forderungen auf ausstehende Beiträge

  1. Ziffer eins
    Laufende Beiträge
  2. Ziffer 2
    Beiträge aus einer Übertragung nach Paragraph 48, PKG

römisch fünfzehn. Fehlbeträge nach Paragraph 24, Absatz 5, PKG

römisch sechzehn. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

römisch siebzehn. Sonstige Aktiva

Passiva

A. Eigenkapital

römisch eins. Grundkapital

römisch zwei. Kapitalrücklagen *2)

römisch drei. Gewinnrücklagen *2)

römisch vier. Bilanzgewinn/Bilanzverlust

B. Unversteuerte Rücklagen *2)

C. Rückstellungen

römisch eins. Geschäftsplanmäßige Rückstellung für die nach Pensionsbeginn anfallenden Verwaltungskosten

römisch zwei. Andere Rückstellungen *2)

D. Verbindlichkeiten *2)

E. Rechnungsabgrenzungsposten

F. Passiva der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften

römisch eins. Deckungsrückstellung

römisch zwei. Schwankungsrückstellung

römisch drei. Verbindlichkeiten

römisch vier. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

römisch fünf. Sonstige Passiva

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*1) Die mit römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

*2) Die mit Fußnote „*2)'' gekennzeichneten, mit Buchstaben oder römischen Zahlen bezeichneten Hauptposten sind in die im HGB mit arabischen Zahlen bezeichneten Einzelposten zu untergliedern.

Schlagworte

Veranlagungsgemeinschaft

Gesetzesnummer

10002981

Dokumentnummer

NOR12035584

Alte Dokumentnummer

N2199110741L