Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pensionskassen - Formblätter
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 198/1991 aufgehoben durch BGBl. Nr. 755/1996Bundesgesetzblatt Nr. 198 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 755 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
§ 2. Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1991 beginnen; sie kann auch schon auf ein früheres Geschäftsjahr angewendet werden, jedoch nur insgesamt. Paragraph 2, Diese Verordnung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1991 beginnen; sie kann auch schon auf ein früheres Geschäftsjahr angewendet werden, jedoch nur insgesamt.
Dokumentnummer
NOR12035583
Alte Dokumentnummer
N2199110740L