Rechtstracker.at

§ 25 FBG

Fassungen
ab 01.01.2016 — BGBl. I Nr. 156/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 25 heute01.01.2016 § → § BGBl. I Nr. 156/2015
§ 2501.01.199131.12.2006 BGBl. Nr. 10/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/2005

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Firmenbuchgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1991, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 156 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 25

Inkrafttretensdatum

01.01.2016BGBl. I Nr. 156/2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

FBG

Index

21/01 Handelsrecht

Text

Diakritische Zeichen

Paragraph 25,

Entspricht eine am 1. Jänner 2016 im Firmenbuch aktuell eingetragene Schreibweise mangels Verwendung diakritischer Zeichen nicht der tatsächlichen Schreibweise, so ist die Schreibweise auf Antrag zu berichtigen. Solche Anträge sowie Anträge auf Änderung der Firma, die ausschließlich die Aufnahme diakritischer Zeichen zur Anpassung an eine tatsächliche Schreibweise betreffen, können als vereinfachte Anmeldungen im Sinn des Paragraph 11, erfolgen und sind von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden, keine anderen Anträge enthalten und auf die Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung nach dieser Bestimmung hingewiesen wird.

Im RIS seit

29.12.2015

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2015

Gesetzesnummer

10002997

Dokumentnummer

NOR40177119