Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Amtliche Publikationen des Patentamtes
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 613/1991 aufgehoben durch BGBl. Nr. 227/1994Bundesgesetzblatt Nr. 613 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 227 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
26/02 Marken- und Musterschutz, 26/03 Patentrecht
Text
§ 4. Im Österreichischen Musteranzeiger haben Veröffentlichungen betreffend Musterrechte, die auf Grund des Musterschutzgesetzes 1990 erworben werden, zu erfolgen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im öffentlichen Interesse liegt. Paragraph 4, Im Österreichischen Musteranzeiger haben Veröffentlichungen betreffend Musterrechte, die auf Grund des Musterschutzgesetzes 1990 erworben werden, zu erfolgen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder im öffentlichen Interesse liegt.
Dokumentnummer
NOR12035789
Alte Dokumentnummer
N2199117526J