Rechtstracker.at

Anl. 2 KMG

Fassungen
01.03.1994 bis 09.08.2005
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 201.03.199409.08.2005 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 78/2005
Anl. 201.01.199228.02.1994 BGBl. Nr. 625/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kapitalmarktgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 78 aus 2005,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.03.1994

Außerkrafttretensdatum

09.08.2005aufgehoben durch BGBl. I Nr. 78/2005

Abkürzung

KMG

Index

21/06 Wertpapierrecht

Text

                                                             Anlage B

                                                             --------

Schema B

SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR SCHULDVERSCHREIBUNGEN,

SCHULDVERSCHREIBUNGEN GLEICHZUSTELLENDE HANDELBARE

WERTPAPIERE SOWIE FÜR HANDELBARE WERTPAPIERE, DIE ES

ERMÖGLICHEN, DIE VORGENANNTEN WERTPAPIERE DURCH

ZEICHNUNG ODER AUSTAUSCH ZU ERWERBEN

KAPITEL 1

Angaben über jene, welche gemäß den Paragraphen 8 und 11 haften

(Name, Stellung)

KAPITEL 2

Angaben über die Wertpapiere und die Gläubigerstellung

  1. Ziffer eins
    Wertpapierbedingungen, insbesondere Ausstattung der Wertpapiere und Tilgungsplan, Gesamtvolumen der Wertpapiere, deren Zahl und Stückelung, Zweck der Ausgabe,
  2. Ziffer 2
    die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
  3. Ziffer 3
    bei Wandelschuldverschreibungen, austauschbaren Schuldverschreibungen, Optionsanleihen oder Optionsscheinen Angaben über die Art der Aktien oder Schuldverschreibungen, zu deren Bezug sie berechtigen, sowie über die Bedingungen und Modalitäten der Umwandlung, des Austausches oder der Zeichnung; ist der Emittent der Aktien oder der Schuldverschreibungen nicht identisch mit dem Emittenten der Wertpapiere, so müssen die im Schema A in den Kapiteln 3 bis 5 bzw. im Schema B, Kapitel 3 und 4, vorgesehenen Angaben auch über den Emittenten der Aktien oder der Schuldverschreibungen erfolgen,
  4. Ziffer 4
    Bürgen oder sonstige Garanten der Wertpapiere; werden die Wertpapiere von einer oder mehreren juristischen Personen garantiert (ausgenommen Bund und Länder), so müssen die in den Kapiteln 3 und 4 vorgesehenen Angaben auch für den oder die Garanten erfolgen,
  5. Ziffer 5
    Angabe der Börsen, an denen die Wertpapiere, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes sind, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
  6. Ziffer 6
    Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
  7. Ziffer 7
    Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
  8. Ziffer 8
    die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
  9. Ziffer 9
    Zeitraum für die Zeichnung,
  10. Ziffer 10
    Fälligkeit der Zinsen,
  11. Ziffer 11
    etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Wertpapiere und Markt, auf dem diese gehandelt werden können,
  12. Ziffer 12
    Preis, zu dem die Wertpapiere angeboten werden; falls dieser nicht bekannt ist, Modalitäten und Zeitplan für die Festsetzung des Preises sowie Zahlungsmodalitäten,
  13. Ziffer 13
    gegebenenfalls Art der Ausübung des Bezugsrechtes,
  14. Ziffer 14
    Modalitäten und Fristen für die Auslieferung der Wertpapiere,
  15. Ziffer 15
    Wertpapierkennummer.

KAPITEL 3

Angaben über den Emittenten

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz des Emittenten, Zeitpunkt seiner Gründung, Angabe des Registers und Nummer der Registereintragung, geltende Rechtsordnung,
  2. Ziffer 2
    Unternehmensgegenstand und Geschäftsjahr,
  3. Ziffer 3
    Kapital des Emittenten, Zahl und Hauptmerkmale der Anteile, die dieses Kapital vertreten, nicht eingezahlte Beträge des gezeichneten Kapitals, bei Aktiengesellschaften auch alle das Kapital nicht vertretenden Anteile, der Betrag des genehmigten Kapitals und die Dauer der Ermächtigung für das genehmigte Kapital,
  4. Ziffer 4
    Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
  5. Ziffer 5
    Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
  6. Ziffer 6
    Haupttätigkeitsbereiche des Emittenten (Beschreibung dieser Haupttätigkeiten; gegebenenfalls Angabe von außergewöhnlichen Ereignissen, die die Tätigkeit beeinflußt haben),
  7. Ziffer 7
    Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen oder Verträgen, wenn diese Faktoren von wesentlicher Bedeutung sind,
  8. Ziffer 8
    Angaben zu den laufenden Investitionen von erheblichem Umfang,
  9. Ziffer 9
    gegebenenfalls Angabe von Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluß auf die Finanzlage des Emittenten haben,
  1. Ziffer 10
    der letzte Jahresabschluß samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk,
  2. Ziffer 11
    Angaben über die Höhe der Umsätze, die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, aufgegliedert nach den einzelnen Steuerarten,
  3. Ziffer 12
    Angaben über aus der Jahresbilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse einschließlich Pfandbestellungen und Sicherungsübereignungen,
  4. Ziffer 13
    die Verbindlichkeiten, aufgegliedert nach Restlaufzeiten bis zu und über fünf Jahre,
  5. Ziffer 14
    eine Darstellung der von der Gesellschaft bisher ausgegebenen Schuldverschreibungen, insbesondere deren Zinssatz, offene Restschuld, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten (geordnet nach Restlaufzeiten),
  6. Ziffer 15
    eine Besitz- und Betriebsbeschreibung, insbesondere die Anzahl der Beschäftigten, Beteiligungen an anderen Unternehmen und bedeutende Betriebsveränderungen während des letzten Jahres,
  7. Ziffer 16
    Unternehmenskennzahlen, insbesondere Eigenkapitalquote, Cashflow zur Betriebsleistung, Rentabilität des Gesamtkapitals und Effektivverschuldung zu Cash-flow gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 29. September 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 505,
  8. Ziffer 17
    Vergütungen an Mitglieder der Organe der Geschäftsführung oder Verwaltung,
  9. Ziffer 18
    Vergütungen an Mitglieder des Aufsichts-(Verwaltungs-)rates,
  10. Ziffer 19
    gegebenenfalls Angaben über den Konzern,
  11. Ziffer 20
    gegebenenfalls konsolidierter Jahresabschluß (stellt der Emittent lediglich einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so ist dieser in den Prospekt aufzunehmen; stellt der Emittent sowohl einen nichtkonsolidierten als auch einen konsolidierten Jahresabschluß auf, so sind beide in den Prospekt aufzunehmen),
  12. Ziffer 21
    Zwischenübersichten, falls solche seit Abschluß des vorhergehenden Geschäftsjahres veröffentlicht wurden.

KAPITEL 4

  1. Ziffer eins
    Angaben über die Geschäftsentwicklung im laufenden Jahr,
  2. Ziffer 2
    Angaben über die zukünftige Geschäftsentwicklung,
  3. Ziffer 3
    sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, zu bilden.

KAPITEL 5

Kontrollvermerk des Prospektkontrollors

Schlagworte

Zahlstelle, Einreichungsstelle, Besitzbeschreibung, Verwaltungsrat

Gesetzesnummer

10003020

Dokumentnummer

NOR12037562

Alte Dokumentnummer

N2199435352J