Rechtstracker.at

Anl. 3 KMG

Fassungen
01.03.1994 bis 20.07.2019 — BGBl. Nr. 210/1994
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 301.03.199420.07.2019 § → § BGBl. Nr. 210/1994 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 62/2019
Anl. 301.01.199228.02.1994 BGBl. Nr. 625/1991 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kapitalmarktgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.03.1994BGBl. Nr. 210/1994

Außerkrafttretensdatum

20.07.2019aufgehoben durch BGBl. I Nr. 62/2019

Abkürzung

KMG

Index

21/06 Wertpapierrecht

Text

Anlage C Schema C SCHEMA FÜR DEN PROSPEKT FÜR JENE VERANLAGUNGEN UND WERTPAPIERE, AUF DIE DIE SCHEMATA A UND B NICHT ANWENDBAR SIND

(Soweit das Schema für Wertpapiere heranzuziehen ist, ist der darin verwendete Begriff der Veranlagung sinngemäß durch den Begriff des Wertpapieres zu ersetzen.)

KAPITEL 1

Angaben über jene, welche gemäß den Paragraphen 8 und 11 haften

(Name, Stellung)

 
 

KAPITEL 2

Angaben über die Veranlagung

  1. Ziffer eins
    Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Ausstattung der Veranlagung,
  2. Ziffer 2
    die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
  3. Ziffer 3
    Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
  4. Ziffer 4
    Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
  5. Ziffer 5
    Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
  6. Ziffer 6
    Art und Anzahl sonstiger Veranlagungsgemeinschaften des Emittenten oder sonstiger Veranlagungsgemeinschaften, die auf die Veranlagung von Einfluß sein können,
  7. Ziffer 7
    Angabe der Börsen, an denen die Veranlagung, die Gegenstand des öffentlichen Angebotes ist, und sonstige Wertpapiere des Emittenten bereits notieren oder gehandelt werden,
  8. Ziffer 8
    allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
  9. Ziffer 9
    Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
  10. Ziffer 10
    Angaben gemäß Schema A, Kapitel 3 bis 5 bzw. Schema B 3 und 4 über die Personen, denen das aus der Emission erworbene Kapital zur wirtschaftlichen Verfügung zufließt, sofern diese Personen nicht mit dem Emittenten identisch sind,
  11. Ziffer 11
    die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (zB Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
  12. Ziffer 12
    Zeitraum für die Zeichnung,
  13. Ziffer 13
    etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
  14. Ziffer 14
    Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform,
  15. Ziffer 15
    Angabe der Bewertungsgrundsätze,
  16. Ziffer 16
    Angabe allfälliger Belastungen,
  17. Ziffer 17
    nähere Bestimmungen über die Erstellung des Rechnungsabschlusses und etwaiger Rechenschaftsberichte,
  18. Ziffer 18
    Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
  19. Ziffer 19
    letzter Rechenschaftsbericht samt Bestätigungsvermerk,
  20. Ziffer 20
    Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt aller Nebenkosten,
  21. Ziffer 21
    Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
  22. Ziffer 22
    Angabe über zukünftige Wertentwicklungen der Veranlagung,
  23. Ziffer 23
    Bedingungen und Berechnung des Ausgabepreises für Veranlagungen, die nach Schluß der Erstemission begeben werden,
  24. Ziffer 24
    Angaben über allfällige Bezugsrechte der vorhandenen Anleger und deren Bezugspreise im Falle einer Erhöhung des Veranlagungsvolumens, Angaben, in welcher Form die Substanz- und Ertragszuwächse der bestehenden Anleger gegenüber den neuen Anlegern gesichert sind,
  25. Ziffer 25
    Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
  26. Ziffer 26
    Leistungen der Verwaltungsgesellschaft und die dafür verrechneten Kosten,
  27. Ziffer 27
    Kündigungsfristen seitens der Verwaltungsgesellschaften,
  28. Ziffer 28
    Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
  29. Ziffer 29
    Wertpapierkennummer (falls vorhanden).

KAPITEL 3

Angaben über den Emittenten

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz des Emittenten, Unternehmensgegenstand,
  2. Ziffer 2
    eine Darstellung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
  3. Ziffer 3
    Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
  4. Ziffer 4
    Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
  5. Ziffer 5
    der letzte Jahresabschluß samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).

KAPITEL 4

Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz,
  2. Ziffer 2
    Jahresabschluß samt Bestätigungsvermerk.

KAPITEL 5

  1. Ziffer eins
    Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
  2. Ziffer 2
    sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, zu bilden.

KAPITEL 6

Kontrollvermerk des Prospektkontrollors

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 210/1994

Schlagworte

Zahlstelle, Einreichungsstelle, Anteilsrecht, Vertriebskosten,
Substanzzuwachs

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2019

Gesetzesnummer

10003020

Dokumentnummer

NOR12037563

Alte Dokumentnummer

N2199435353J