Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 625/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 62/2019Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019,
Text
Anlage E
Schema E
GLIEDERUNG FÜR DEN RECHENSCHAFTSBERICHT VON IMMOBILIENVERANLAGUNGSGEMEINSCHAFTEN
I. Angaben über die Ansprüche des Anlegersrömisch eins. Angaben über die Ansprüche des Anlegers
A. Jahresüberschußrechnung
Mittelzuflüsse
aus der Ausgabe von Veranlagungen,
aus der Veräußerung von Immobilien,
aus Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,
aus der Veräußerung von Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,
aus Beteiligungen an Unternehmungen,
aus der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmungen,
aus sonstigen Vermögensrechten, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,
aus der Veräußerung sonstiger Vermögensrechte, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,
aus anderen kassenmäßigen Zugängen,
Mittelabflüsse
in Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,
in Beteiligungen an Unternehmungen,
in sonstige Vermögensrechte, getrennt
nach Arten der Vermögensrechte,
Vergütungen und Kosten der Verwaltung, getrennt nach Vergütungs- und Kostenarten,
in die Bildung von Reserven, getrennt nach den einzelnen Arten der Vermögensrechte,
aus anderen kassenmäßigen Abgängen,
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
B. Alternativ zu A - Gewinnermittlung gemäß den hiefür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften
II. Angaben über das Vermögenrömisch zwei. Angaben über das Vermögen
A. Veranlagung je Immobilie
Anschaffungskosten, getrennt nach Kaufpreis und Nebenkosten, oder Herstellungskosten
Art der Betriebskostenverrechnung
Summe der Kosten durchgeführter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
Summe der Kosten geplanter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen
Kosten der Verwaltung soweit sie nicht unter Betriebskosten verrechnet wurden
baubehördliche Auflagen, sofern für die Wertermittlung von Bedeutung
bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind
Feuerversicherung deren Versicherungssumme und Deckungsgrad
B. Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, je Veranlagungsgemeinschaft
Emittent
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)
Ausschüttung auf die Veranlagung
C. Beteiligungen an Unternehmen, je Beteiligung (soweit nicht unter B angeführt)
Unternehmen
Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)
Ausschüttung auf die Beteiligung
Unternehmenskennzahlen (gemäß § 2 der Verordnung des BMF vom 29. September 1982, BGBl. Nr. 505/1982)Unternehmenskennzahlen (gemäß Paragraph 2, der Verordnung des BMF vom 29. September 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 505 aus 1982,) Cash-flow zu Betriebsleistung
Rentabilität des Gesamtkapitals
Effektivverschuldung zu Cash-flow
Mittelbare und unmittelbare Beteiligungen des unter C angegebenen Unternehmens, soweit der durchgerechnete Anteil zumindest 25% beträgt
D. Sonstige Vermögensrechte, je Vermögensrecht
Rentabilität des eingesetzten Kapitals
Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen
E. Veranlagungsreserve getrennt nach der jeweiligen Form
F. Geschäftsführungs-, Personal- und Sachkosten, soweit sie nicht unter II. A) erfaßt wurdenF. Geschäftsführungs-, Personal- und Sachkosten, soweit sie nicht unter römisch zwei. A) erfaßt wurden
III. Ausschüttung je Veranlagungrömisch drei. Ausschüttung je Veranlagung
Gesamtvolumen der Veranlagungen
Ausschüttung je Veranlagung
IV. Darstellung der Vermögensentwicklung je Veranlagungrömisch vier. Darstellung der Vermögensentwicklung je Veranlagung
Gesamtvermögen inklusive Darstellung der Wertermittlung
Rentabilität der Veranlagung und deren Berechnungsmethode
V. Erläuterungenrömisch fünf. Erläuterungen VI. Publizitätsbestimmungenrömisch sechs. Publizitätsbestimmungen VII. Bestätigungsvermerkrömisch sieben. Bestätigungsvermerk
Schlagworte
Vergütungsart, Geschäftsführungskosten, Personalkosten