Rechtstracker.at

Anl. 6 KMG

Fassungen
01.09.2015 bis 20.07.2019 — BGBl. I Nr. 114/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 601.09.201520.07.2019 BGBl. I Nr. 114/2015 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 62/2019

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kapitalmarktgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 625 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

01.09.2015BGBl. I Nr. 114/2015

Außerkrafttretensdatum

20.07.2019aufgehoben durch BGBl. I Nr. 62/2019

Abkürzung

KMG

Index

21/06 Wertpapierrecht

Text

Anlage F

Schema F
SCHEMA FÜR DEN VEREINFACHTEN PROSPEKT FÜR VERANLAGUNGEN UND WERTPAPIERE

(Soweit das Schema für Wertpapiere heranzuziehen ist, ist der darin verwendete Begriff der Veranlagung sinngemäß durch den Begriff des Wertpapieres zu ersetzen.)

KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 8 und 11 haften

(Name, Stellung)

KAPITEL 2
Angaben über die Veranlagung

  1. Ziffer eins
    Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Kündigungsfristen und die Ausstattung der Veranlagung,
  2. Ziffer 2
    die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
  3. Ziffer 3
    Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
  4. Ziffer 4
    Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
  5. Ziffer 5
    Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
  6. Ziffer 6
    allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
  7. Ziffer 7
    Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
  8. Ziffer 8
    die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (beispielsweise Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
  9. Ziffer 9
    Zeitraum für die Zeichnung,
  10. Ziffer 10
    etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
  11. Ziffer 11
    Angabe allfälliger Belastungen,
  12. Ziffer 12
    Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
  13. Ziffer 13
    Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt allen Nebenkosten,
  14. Ziffer 14
    Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
  15. Ziffer 15
    Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
  16. Ziffer 16
    Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
  17. Ziffer 17
    Wertpapierkennnummer (falls vorhanden)
  18. Ziffer 18
    allfällige Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform.

KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten

  1. Ziffer eins
    Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand,
  2. Ziffer 2
    Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
  3. Ziffer 3
    Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
  4. Ziffer 4
    Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
  5. Ziffer 5
    der letzte Jahresabschluss samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).

KAPITEL 4
Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz,
  2. Ziffer 2
    Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk.

KAPITEL 5

  1. Ziffer eins
    Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
  2. Ziffer 2
    sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des Paragraph 7, Absatz eins, zu bilden.

KAPITEL 6
Kontrollvermerk des Prospektkontrollors

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2015

Im RIS seit

14.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2019

Gesetzesnummer

10003020

Dokumentnummer

NOR40173413