Kurztitel
Existenzminimum-Verordnung
Beachte
materiell derogiert durch BGBl. Nr. 877/1992materiell derogiert durch Bundesgesetzblatt Nr. 877 aus 1992,
Formell aufgehoben durch BGBl. II Nr. 362/1997.Formell aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 1997,.
Text
§ 2. (1) Erhält der Verpflichtete Sonderzahlungen (§ 290b EO), die
zusammen die Höhe der monatlichen Leistung übersteigen (allgemeiner
Grundbetrag nach § 291a Abs. 1 EO), so gilt
1. bei monatlicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2a m,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1a m;
2. bei wöchentlicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2a w,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1a w;
3. bei täglicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2a t,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1a t.
(2) Erhält der Verpflichtete Sonderzahlungen (§ 290b EO), die
zusammen die Höhe der monatlichen Leistung nicht übersteigen
(erhöhter allgemeiner Grundbetrag nach § 291a Abs. 2 EO), so gilt
1. bei monatlicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2b m,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1b m;
2. bei wöchentlicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2b w,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1b w;
3. bei täglicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2b t,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1b t.
(3) Erhält der Verpflichtete keine Sonderzahlungen nach § 290b EO
(erhöhter allgemeiner Grundbetrag nach § 291a Abs. 3 EO), so gilt
1. bei monatlicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2c m,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1c m;
2. bei wöchentlicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2c w,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1c w;
3. bei täglicher Zahlung
a) für Unterhaltsansprüche
(§ 291b Abs. 1 EO) ...................... die Tabelle 2c t,
b) für sonstige Forderungen ................ die Tabelle 1c t.