Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 54/1992Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1992,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 26Artikel 26
Index
29/10 Strafprozess, Strafvollzug
Text
Artikel 26
(1)Absatz eins,Dieser Vertrag tritt mit dem ersten Tage des dritten Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
(2)Absatz 2,Dieser Vertrag bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern nicht einer der Vertragsstaaten den Vertrag auf diplomatischem Wege kündigt; in diesem Falle tritt der Vertrag ein Jahr nach Einlangen der Kündigung außer Kraft.
Geschehen zu Wien, am 20. Mai 1990 in zwei Urschriften in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR12036315
Alte Dokumentnummer
N2199247797L