Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Versicherungsvertragsrecht für den EWR
Kundmachungsorgan
BGBl.Nr. 89/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 109/2009BGBl.Nr. 89 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 109 aus 2009,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
Anlage A
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Einteilung der Versicherungszweige
Unfall
wiederkehrende Leistungen
Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge)
Sämtliche Schäden an:
Landfahrzeugen ohne eigenen Antrieb
Schienenfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Schienenfahrzeugen
Luftfahrzeug-Kasko
Sämtliche Schäden an Luftfahrzeugen
See-, Binnensee- und Flußschiffahrts-Kasko
Sämtliche Schäden an:
Transportgüter
Sämtliche Schäden an transportierten Gütern, unabhängig von dem jeweils verwendeten Transportmittel
Feuer und Elementarschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Z 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durchSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter Ziffer 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch
andere Elementarschäden außer Sturm
Bodensenkungen und Erdrutsch
Sonstige Sachschäden
Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Z 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Z 8 erfaßt sindSämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Ziffer 3 bis 7 fallen), die durch Hagel oder Frost sowie durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht unter Ziffer 8, erfaßt sind
Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Landfahrzeugen mit eigenem Antrieb ergibt
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Luftfahrzeugen ergibt
See-, Binnensee- und Flußschiffahrts-Haftpflicht Haftpflicht aller Art (einschließlich derjenigen des Frachtführers), die sich aus der Verwendung von Flußschiffen, Binnenseeschiffen und Seeschiffen ergibt
Allgemeine Haftpflicht
Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Z 10 bis 12 fallenAlle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter Ziffer 10 bis 12 fallen
Kredit
allgemeine Zahlungsunfähigkeit
landwirtschaftliche Darlehen
Verschiedene finanzielle Verluste
ungenügende Einkommen (allgemein)
laufende Unkosten allgemeiner Art f) unvorhergesehene Geschäftsunkosten
Miet- oder Einkommensausfall
indirekte kommerzielle Verluste außer den bereits erwähnten
nichtkommerzielle Geldverluste
sonstige finanzielle Verluste
Beistandsleistungen zugunsten von Personen, die sich auf Reisen oder während der Abwesenheit von ihrem Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort in Schwierigkeiten befinden
Leben
(soweit nicht unter den Z 20 und 21 erfaßt)(soweit nicht unter den Ziffer 20 und 21 erfaßt)
Heirats- und Geburtenversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Schlagworte
Mietausfall, Heiratsversicherung
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009
Dokumentnummer
NOR12036580
Alte Dokumentnummer
N2199325978J