Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festsetzung des Richtwerts für das Bundesland Tirol
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 146/1994Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
20/05 Wohn- und Mietrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. Nr. 166/1995).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 166 aus 1995,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Der Richtwert wurde wie folgt ermittelt:
Grundkostenanteil 1 675,18 S, davon 4 vH .........
67,01 S
Baukosten 14 150,-- S, davon 5,5 vH ..............
778,25 S
abzuziehende Baukostenanteile für Abstellplätze, Aufzugsanlagen, gemeinsame Wärmeversorgungsanlagen, Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätze, Hobbyräume, modern ausgestattete Waschküchen und Gemeinschaftsantennen 1 158,55 S, davon 5,5 vH ...
63,72 S
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen 876,50 S, davon 5 vH .....
43,83 S
Zwischensumme | 737,71 S |
davon ein Zwölftel, gerundet | 61,50 S |
(2)Absatz 2,Die der Ermittlung nach Abs. 1 zugrunde gelegten Kostenanteile betragen demgemäß, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:Die der Ermittlung nach Absatz eins, zugrunde gelegten Kostenanteile betragen demgemäß, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:
Grundkostenanteil .....................
9,08 vH des Richtwerts;
Baukosten .............................
105,45 vH des Richtwerts;
abzuziehende Baukostenanteile (Abs. 1 Z 3) ..................................abzuziehende Baukostenanteile (Absatz eins, Ziffer 3,) ..................................
8,63 vH des Richtwerts;
abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen ...............
5,94 vH des Richtwerts.
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2014
Dokumentnummer
NOR12037402
Alte Dokumentnummer
N2199433564J