Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 744/1995Bundesgesetzblatt Nr. 744 aus 1995,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
(Zu Artikel 2 des Übereinkommens)
(1)Absatz eins,Rechtshilfe wird im Rahmen von Artikel I auch in Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen und in Strafsachen wegen der Verletzung von Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel geleistet. Die Rechtshilfe darf nicht ausschließlich mit der Begründung abgelehnt werden, daß das Recht des ersuchten Staates nicht Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenvorschriften oder Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder den Außenhandel der gleichen Art wie das Recht des ersuchenden Staates enthält.Rechtshilfe wird im Rahmen von Artikel römisch eins auch in Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenstrafsachen und in Strafsachen wegen der Verletzung von Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder über den Außenhandel geleistet. Die Rechtshilfe darf nicht ausschließlich mit der Begründung abgelehnt werden, daß das Recht des ersuchten Staates nicht Steuer-, Abgaben-, Zoll-, Monopol- und Devisenvorschriften oder Vorschriften über die Warenbewirtschaftung oder den Außenhandel der gleichen Art wie das Recht des ersuchenden Staates enthält.
(2)Absatz 2,Die nach den Vorschriften der Vertragsstaaten bestehenden Geheimhaltungspflichten in fiskalischen Angelegenheiten stehen der nach diesem Artikel zu leistenden Rechtshilfe nicht entgegen. Umstände oder Tatsachen, die den Justiz- oder Verwaltungsbehörden eines Vertragsstaates im Zusammenhang mit einem Rechtshilfeersuchen bekannt werden, unterliegen der nach den Vorschriften dieses Vertragsstaates in fiskalischen Angelegenheiten bestehenden Geheimhaltungspflicht.
Schlagworte
Steuerstrafsache, Abgabenstrafsache, Zollstrafsache,
Monopolstrafsache, Justizbehörde
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR12038214
alte Dokumentnummer
N2199551565J