Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wäschetrockner-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 579/1996 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 579 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Etikett
§ 6.Paragraph 6,
Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der PVV 2011 haben dem Anhang I zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen. Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach Paragraph 4, Absatz eins, der PVV 2011 haben dem Anhang römisch eins zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011
Zuletzt aktualisiert am
11.10.2018
Dokumentnummer
NOR40130436