Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 580/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 232/2011Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IANHANG römisch eins
DAS ETIKETT
Gestaltung des Etiketts
Für das Etikett ist nachstehendes Muster zu verwenden:

Anmerkungen zum Etikett
Die nachstehenden Anmerkungen legen die Angaben fest, die auf dem Etikett zu machen sind.
Anmerkungen:
Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang IV ermittelt. Die Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang römisch vier ermittelt. Die Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.
Unbeschadet eventueller Anforderungen im Zusammenhang mit dem System zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens kann hier das EG-Umweltzeichen (die Blume) hinzugefügt werden, wenn für das betreffende Gerät ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates, ABl. Nr. L 99 vom 11. April 1992, CELEX-Nr. 392R0880, vergeben wurde.
Anstelle dieses oder zusätzlich zu diesem Zeichen kann das Österreichische Umweltzeichen angebracht werden, wenn für das Gerät die Genehmigung zur Führung dieses Zeichens erteilt wurde.
Energieverbrauch in kWh pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 aufgeführten Normen.Energieverbrauch in kWh pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, aufgeführten Normen.
Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV.Waschwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier.
VII.Ziffer römisch sieben
Schleuderwirkungsklasse gemäß Anhang IV.Schleuderwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier.
Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, die den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm zugrunde liegt.Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, die den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm zugrunde liegt.
Füllmenge des Gerätes beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , die den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm zugrunde liegt.Füllmenge des Gerätes beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , die den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm zugrunde liegt.
Wasserverbrauch pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , ermittelt nach den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm.Wasserverbrauch pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm.
Gegebenenfalls die Geräuschemissionen während des Wasch- und Schleudervorganges beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , ermittelt nach der Richtlinie 86/594/EWG des Rates.
Druck des Etiketts
Angaben zum Druck des Etiketts

Zu verwendende Farben:
CMYK: Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz.
Beispiel: 07X0: 0% Cyan, 70% Magenta, 100% Gelb, 0% Schwarz.
Pfeile:
Farbe der Umrandung: X070.
Text und Pfeil (III) in Schwarz. Hintergrund Weiß.Text und Pfeil (römisch drei) in Schwarz. Hintergrund Weiß.
Schlagworte
Modellkennzeichen, Waschvorgang
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR12038914
Alte Dokumentnummer
N2199658472J