Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
25.10.1996 bis 19.12.2011 — BGBl. Nr. 580/1996 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 125.10.199619.12.2011 BGBl. Nr. 580/1996 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 232/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

25.10.1996BGBl. Nr. 580/1996

Außerkrafttretensdatum

19.12.2011aufgehoben durch BGBl. II Nr. 232/2011

Index

26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik

Text

ANHANG römisch eins

DAS ETIKETT

Gestaltung des Etiketts

  1. Ziffer eins
    Für das Etikett ist nachstehendes Muster zu verwenden:

              

Anmerkungen zum Etikett

  1. Ziffer 2
    Die nachstehenden Anmerkungen legen die Angaben fest, die auf dem Etikett zu machen sind.

Anmerkungen:

  1. Ziffer römisch eins
    Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
  2. Ziffer römisch zwei
    Modellname/-kennzeichen.
  3. Ziffer römisch drei
    Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang römisch vier ermittelt. Die Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.
  4. Ziffer römisch vier
    Unbeschadet eventueller Anforderungen im Zusammenhang mit dem System zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens kann hier das EG-Umweltzeichen (die Blume) hinzugefügt werden, wenn für das betreffende Gerät ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates, ABl. Nr. L 99 vom 11. April 1992, CELEX-Nr. 392R0880, vergeben wurde.
  •               Anstelle dieses oder zusätzlich zu diesem Zeichen kann das Österreichische Umweltzeichen angebracht werden, wenn für das Gerät die Genehmigung zur Führung dieses Zeichens erteilt wurde.
  1. Ziffer römisch fünf
    Energieverbrauch in kWh pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, aufgeführten Normen.
  2. Ziffer römisch sechs
    Waschwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier.
  3. Ziffer römisch sieben
    Schleuderwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier.
  4. Ziffer römisch acht
    Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, die den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm zugrunde liegt.
  5. Ziffer römisch neun
    Füllmenge des Gerätes beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , die den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm zugrunde liegt.
  6. Ziffer römisch zehn
    Wasserverbrauch pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm.
  7. Ziffer römisch elf
    Gegebenenfalls die Geräuschemissionen während des Wasch- und Schleudervorganges beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ , ermittelt nach der Richtlinie 86/594/EWG des Rates.

Druck des Etiketts

  1. Ziffer 3
    Angaben zum Druck des Etiketts

              

Zu verwendende Farben:

CMYK: Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz.

Beispiel: 07X0: 0% Cyan, 70% Magenta, 100% Gelb, 0% Schwarz.

Pfeile:

  • Strichaufzählung
    A: X0X0,
  • Strichaufzählung
    B: 70X0,
  • Strichaufzählung
    C: 30X0,
  • Strichaufzählung
    D: 00X0,
  • Strichaufzählung
    E: 03X0,
  • Strichaufzählung
    F: 07X0,
  • Strichaufzählung
    G: 0XX0.

Farbe der Umrandung: X070.

Text und Pfeil (römisch drei) in Schwarz. Hintergrund Weiß.

Schlagworte

Modellkennzeichen, Waschvorgang

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2011

Gesetzesnummer

10003444

Dokumentnummer

NOR12038914

Alte Dokumentnummer

N2199658472J