Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 580/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 232/2011Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IIANHANG römisch zwei
DAS DATENBLATT
Das Datenblatt enthält die nachfolgenden Angaben. Die Angaben können in Form einer Tabelle für mehrere Geräte des gleichen Lieferanten gemacht oder der Gerätebeschreibung beigefügt werden.
Im ersten Fall ist die nachstehende Reihenfolge einzuhalten:
Name oder Warenzeichen des Lieferanten.
Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse ... auf einer Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)“. Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) reicht.Energieeffizienzklasse des Modells gemäß Anhang römisch vier, ausgedrückt als „Energieeffizienzklasse ... auf einer Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch)“. Erfolgt die Angabe in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (niedriger Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) reicht.
Wenn diese Angabe in Tabellenform erfolgt und für einige der in der Tabelle aufgeführten Geräte ein EU-Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 vergeben wurde, kann dies hier angegeben werden. In diesem Fall lautet die Spaltenüberschrift „EU-Umweltzeichen“, und das Umweltzeichen wird im entsprechenden Feld eingetragen. Diese Bestimmung gilt unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe eines gemeinschaftlichen Umweltzeichens. Anstelle dieses oder zusätzlich zu diesem Zeichen kann das Österreichische Umweltzeichen angebracht werden, wenn für das Gerät die Genehmigung zur Führung dieses Zeichens erteilt wurde.
Energieverbrauch in kWh pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Artikel 1 Absatz 2 genannten harmonisierten Normen, und ausgedrückt als „Energieverbrauch XYZ kWh pro Programm, ausgehend von den Ergebnissen der Normprüfung für das Programm ,Baumwolle 60 ºC'. Der tatsächliche Energieverbrauch hängt von den Betriebsbedingungen des Geräts ab.“
Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Waschwirkungsklasse ... auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.Waschwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier, ausgedrückt als „Waschwirkungsklasse ... auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Von dieser Darstellungsweise kann abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht.
Schleuderwirkungsklasse gemäß Anhang IV, ausgedrückt als „Schleuderwirkung auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Gefolgt von der Erläuterung „Die Schleuderwirkung ist für Sie von großer Bedeutung, wenn Sie zum Trocknen Ihrer Wäsche normalerweise einen Wäschetrockner benutzen. Wird Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse A geschleudert wurde, in einem Wäschetrockner getrocknet, so wird dieser weniger als halb so viel Energie verbrauchen und damit auch weniger als halb so hohe Betriebskosten verursachen, als wenn die Wäsche in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde. Die zusätzlichen Kosten für das Trocknen von Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde, liegen in der Regel um ein Vielfaches über den Stromkosten für das Waschen.“ Diese Erklärungen können auch als Fußnote aufgeführt werden. Erfolgen die Angaben in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht und die Erläuterungen zu den Betriebskosten in der Tabelle oder einer Fußnote enthalten sind.Schleuderwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier, ausgedrückt als „Schleuderwirkung auf einer Skala von A (besser) bis G (schlechter)“. Gefolgt von der Erläuterung „Die Schleuderwirkung ist für Sie von großer Bedeutung, wenn Sie zum Trocknen Ihrer Wäsche normalerweise einen Wäschetrockner benutzen. Wird Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse A geschleudert wurde, in einem Wäschetrockner getrocknet, so wird dieser weniger als halb so viel Energie verbrauchen und damit auch weniger als halb so hohe Betriebskosten verursachen, als wenn die Wäsche in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde. Die zusätzlichen Kosten für das Trocknen von Wäsche, die in einer Waschmaschine der Schleuderwirkungsklasse G geschleudert wurde, liegen in der Regel um ein Vielfaches über den Stromkosten für das Waschen.“ Diese Erklärungen können auch als Fußnote aufgeführt werden. Erfolgen die Angaben in Tabellenform, kann von dieser Darstellung abgewichen werden, sofern deutlich wird, daß die Skala von A (besser) bis G (schlechter) reicht und die Erläuterungen zu den Betriebskosten in der Tabelle oder einer Fußnote enthalten sind.
Schleuderwirkung für das Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm, und ausgedrückt als „nach dem Schleudervorgang verbleibende Restfeuchte ...% (Anteil am Trockengewicht der Wäsche)“.Schleuderwirkung für das Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm, und ausgedrückt als „nach dem Schleudervorgang verbleibende Restfeuchte ...% (Anteil am Trockengewicht der Wäsche)“.
Maximale Schleudergeschwindigkeit beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.Maximale Schleudergeschwindigkeit beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Fassungsvermögen des Geräts beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.Fassungsvermögen des Geräts beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in den in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen festgelegt sind.
Wasserverbrauch pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen.Wasserverbrauch pro Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen.
Dauer des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Normen.Dauer des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Normen.
Lieferanten können entsprechende Angaben auch für andere Waschprogramme hinzufügen.
Durchschnittlicher jährlicher Energie- und Wasserverbrauch ausgehend von 200 Standardprogrammzyklen „Baumwolle 60 ºC“, ausgedrückt als „geschätzter Jahresverbrauch (200 Standardprogrammzyklen ,Baumwolle 60 ºC') eines Vier-Personen-Haushalts“.
Gegebenenfalls die Geräuschemissionen während des Wasch- und Schleudervorgangs beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach der Richtlinie 86/594/EWG.
Die Angaben auf dem Etikett können in Form einer farbigen oder schwarz-weißen Abbildung gemacht werden. In diesem Fall sind nur die auf dem Datenblatt enthaltenen zusätzlichen Angaben ebenfalls aufzuführen.
Schlagworte
Modellkennzeichen, Waschvorgang
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR12038915
Alte Dokumentnummer
N2199658473J