Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 580/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 232/2011Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
ANHANG IIIANHANG römisch drei
VERSANDHANDEL UND ANDERE ARTEN DES FERNABSATZES
Die in § 8 genannten Versandhandelskataloge und andere Druckerzeugnisse müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:Die in Paragraph 8, genannten Versandhandelskataloge und andere Druckerzeugnisse müssen die nachstehenden Angaben in der angegebenen Reihenfolge enthalten:
Energieeffizienzklasse (Anhang II Punkt 3).Energieeffizienzklasse (Anhang römisch zwei Punkt 3).
Energieverbrauch (Anhang II Punkt 5).Energieverbrauch (Anhang römisch zwei Punkt 5).
Waschwirkungsklasse (Anhang II Punkt 6).Waschwirkungsklasse (Anhang römisch zwei Punkt 6).
Schleuderwirkungsklasse (Anhang II Punkt 7).Schleuderwirkungsklasse (Anhang römisch zwei Punkt 7).
Schleuderdrehzahl (Anhang I Anmerkung VIII).Schleuderdrehzahl (Anhang römisch eins Anmerkung römisch acht).
Füllmenge (Anhang I Anmerkung IX).Füllmenge (Anhang römisch eins Anmerkung römisch neun).
Wasserverbrauch (Anhang I Anmerkung X).Wasserverbrauch (Anhang römisch eins Anmerkung römisch zehn).
„Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts“ (Anhang II Punkt 14).„Geschätzter Jahresverbrauch eines Vier-Personen-Haushalts“ (Anhang römisch zwei Punkt 14).
Gegebenenfalls die Geräuschemissionen (Anhang I Anmerkung XI).Gegebenenfalls die Geräuschemissionen (Anhang römisch eins Anmerkung römisch elf).
Werden weitere Angaben, die im Datenblatt enthalten sind, aufgeführt, ist die in Anhang II festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle einzufügen.Werden weitere Angaben, die im Datenblatt enthalten sind, aufgeführt, ist die in Anhang römisch zwei festgelegte Form zu beachten; diese Angaben sind in der für das Datenblatt angegebenen Reihenfolge in die oben aufgeführte Tabelle einzufügen.
Alle Daten sind in gut lesbarer Form anzugeben.
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR12038916
Alte Dokumentnummer
N2199658474J