Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Waschmaschinen-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 580/1996Bundesgesetzblatt Nr. 580 aus 1996,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
26/01 Wettbewerbsrecht, 95/01 Elektrotechnik
Text
Etikett
§ 6.Paragraph 6,
Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung haben dem Anhang I zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen. Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach Paragraph 4, Absatz eins, der Haushaltsgeräte-Verbrauchsangabenverordnung haben dem Anhang römisch eins zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen.
Zuletzt aktualisiert am
02.08.2011
Dokumentnummer
NOR12038910
Alte Dokumentnummer
N2199658468J