Norm Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 1994 und 1995× ▾ ‹›Gliederung Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten in überlangen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbrachten Leistungen für die Jahre 1994 und 1995 Fassungen (Gesetz) ab 12.02.1997 — BGBl. II Nr. 43/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 12.02.199731.12.2018 BGBl. II Nr. 43/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 12.02.1997 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1