Norm TNG× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Teilzeitnutzungsgesetz (TNG)1 Rechtssatz zu TNG Fassungen (Gesetz) ab 01.04.1997 — BGBl. I Nr. 32/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.01.200222.02.2011 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 8/2011 01.06.199931.12.2001 § → § — 25.07.199731.05.1999 § → § — 01.04.199724.07.1997 BGBl. I Nr. 32/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.07.1997 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Informationsschrift§ 4Form und Mindestinhalte von Nutzungsverträgen§ 5VertragsspracheRücktrittsrecht§ 6§ 7Kreditweise Aufbringung des Entgelts§ 8§ 9§ 10Nutzungsverträge mit Auslandsbezug§ 11§ 12§ 13§ 14Vollziehung