Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie Erstes und Zweites Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 166/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 166 aus 1998,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
29/02 Internationales Privatrecht
Text
Titel IITitel römisch zwei
Anpassungen des dem Übereinkommen von 1980 als Anhang beigefügten Protokolls
Artikel 2
Das dem Übereinkommen von 1980 als Anhang beigefügte Protokoll erhält folgende Fassung:
„Ungeachtet der Vorschriften des Übereinkommens können Dänemark, Schweden und Finnland ihre innerstaatlichen Vorschriften beibehalten, die das Recht betreffen, das auf Fragen im Zusammenhang mit der Güterbeförderung zur See anzuwenden ist, und diese Vorschriften ohne Einhaltung des Verfahrens des Artikels 23 des Übereinkommens von Rom ändern. Hierbei handelt es sich um die folgenden innerstaatlichen Vorschriften:
in Dänemark die §§ 252 und 321 Abschnitte 3 und 4 des ,Sølov‘ (Schiffahrtsgesetz);in Dänemark die Paragraphen 252 und 321 Abschnitte 3 und 4 des ,Sølov‘ (Schiffahrtsgesetz);
in Schweden Kapitel 13 § 2 Absätze 1 und 2 sowie Kapitel 14 § 1 Absatz 3 des ,Sjölagen' (Schiffahrtsgesetz);in Schweden Kapitel 13 Paragraph 2, Absätze 1 und 2 sowie Kapitel 14 Paragraph eins, Absatz 3 des ,Sjölagen' (Schiffahrtsgesetz);
in Finnland Kapitel 13 § 2 Absätze 1 und 2 und Kapitel 14 § 1 Nummer 3 des ,merilaki/sjölagen' (Schiffahrtsgesetz).“in Finnland Kapitel 13 Paragraph 2, Absätze 1 und 2 und Kapitel 14 Paragraph eins, Nummer 3 des ,merilaki/sjölagen' (Schiffahrtsgesetz).“
(Anm.: Der Vertragstext wurde mit BGBl. III Nr. 208/1998 kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)Anmerkung, Der Vertragstext wurde mit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 208 aus 1998, kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2024
Dokumentnummer
NOR12040199
Alte Dokumentnummer
N2199812774O