Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 167/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 1998,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen
Text
Titel IVTitel römisch vier
Anpassungen des Protokolls von 1971
Artikel 11
Art. 1Artikel eins
des Protokolls von 1971 in der Fassung des Art. 30 des Übereinkommens von 1978, des Art. 10 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 24 des Übereinkommens von 1989 wird durch folgenden Absatz ergänzt: des Protokolls von 1971 in der Fassung des Artikel 30, des Übereinkommens von 1978, des Artikel 10, des Übereinkommens von 1982 und des Artikel 24, des Übereinkommens von 1989 wird durch folgenden Absatz ergänzt:
„Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entscheidet ebenfalls über die Auslegung des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zum Übereinkommen vom 27. September 1968 und zum vorliegenden Protokoll in der Fassung der Übereinkommen von 1978, 1982 und 1989.“
(Anm.: Der Vertragstext wurde mit BGBl. III Nr. 209/1998 kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)Anmerkung, Der Vertragstext wurde mit Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 1998, kundgemacht und als Anlage 1 dokumentiert. Die Änderungen wurden darin berücksichtigt.)
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2026
Dokumentnummer
NOR12040216
Alte Dokumentnummer
N2199812792O