Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 62/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 204/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Anhang IAnhang römisch eins
DAS ETIKETT
Gestaltung des Etiketts
Für das Etikett ist nachstehendes Muster zu verwenden:

Anmerkungen zu den Angaben auf dem Etikett:
Anmerkungen:
Name oder Warenverzeichnis des Lieferanten
Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang IV ermittelt. Ihre Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.Die Energieeffizienzklasse eines Geräts wird gemäß Anhang römisch vier ermittelt. Ihre Angabe erfolgt durch einen in Höhe der jeweiligen Klasse aufgedruckten Pfeil.
Unbeschadet eventueller Anforderungen im Rahmen des Systems zur Vergabe des gemeinschaftlichen Umweltzeichens kann das EG-Umweltzeichen hinzugefügt werden, wenn das betreffende Gerät unter dieses System fällt und ein Umweltzeichen gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 880/92 des Rates, ABl. Nr. L 99 vom 11. April 1992, CELEX Nr. 392R0880, vergeben wurde.
Anstelle dieses oder zusätzlich zu diesem Zeichen kann das Österreichische Umweltzeichen angebracht werden, wenn für das Gerät die Genehmigung zur Führung dieses Zeichens erteilt wurde.
Energieverbrauch in kWh pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“ und des Trockenprogramms „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.Energieverbrauch in kWh pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“ und des Trockenprogramms „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
Energieverbrauch in kWh pro Waschprogramm (Waschen und Schleudern) bei alleiniger Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.Energieverbrauch in kWh pro Waschprogramm (Waschen und Schleudern) bei alleiniger Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
VII.Ziffer römisch sieben
Waschwirkungsklasse gemäß Anhang IV.Waschwirkungsklasse gemäß Anhang römisch vier.
Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.Maximale Schleuderdrehzahl beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
Füllmenge des Gerätes in kg für das Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ (ohne Trocknen) gemäß der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm.Füllmenge des Gerätes in kg für das Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ (ohne Trocknen) gemäß der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm.
Füllmenge des Gerätes in kg für das Trockenprogramm „Baumwolle, schranktrocken“ gemäß der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm.Füllmenge des Gerätes in kg für das Trockenprogramm „Baumwolle, schranktrocken“ gemäß der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm.
Wasserverbrauch in Liter pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“ und des Trockenprogramms „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in § 3 Abs. 1 genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.Wasserverbrauch in Liter pro vollständigem Betriebszyklus (Waschen, Schleudern und Trocknen) bei Verwendung des Standardprogramms „Baumwolle 60 ºC“ und des Trockenprogramms „Baumwolle, schranktrocken“, ermittelt nach den Prüfverfahren, die in der in Paragraph 3, Absatz eins, genannten harmonisierten Norm festgelegt sind.
Gegebenenfalls die Geräuschemissionen während des Wasch-, Schleuder- und Trockenvorgangs beim Standardprogramm „Baumwolle 60 ºC“ und Trockenprogramm „Baumwolle, schranktrocken“, gemessen nach der Richtlinie 86/594/EWG des Rates.
Druck
Angaben zum Druck des Etiketts

Farben:
CMGS – Cyan, Magenta, Gelb, Schwarz.
Beispiel: 07X0: 0% Cyan, 70% Magenta, l00% Gelb, 0% Schwarz.
Pfeile:
Farbe der Umrandung: X070.
Text und Pfeil (III) in schwarz. Hintergrund weiß.Text und Pfeil (römisch drei) in schwarz. Hintergrund weiß.
Schlagworte
Modellkennzeichen, Waschvorgang, Schleudervorgang
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Dokumentnummer
NOR12040446
Alte Dokumentnummer
N2199851252L