Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 62/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 204/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Meßverfahren
§ 3.Paragraph 3,
(1)Absatz eins,Die Angaben, die in dieser Verordnung gefordert werden, ausgenommen die Angaben zur Geräuschemission, sind in Übereinstimmung mit ÖVE EN 50229: 1997-06 (Anhang V) zu ermitteln. Werden Angaben zu den Geräuschemissionswerten gemacht, so sind diese gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bestimmung der Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten, BGBl. Nr. 621/1996, zu ermitteln.Die Angaben, die in dieser Verordnung gefordert werden, ausgenommen die Angaben zur Geräuschemission, sind in Übereinstimmung mit ÖVE EN 50229: 1997-06 (Anhang römisch fünf) zu ermitteln. Werden Angaben zu den Geräuschemissionswerten gemacht, so sind diese gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bestimmung der Geräuschemissionen von Haushaltsgeräten, Bundesgesetzblatt Nr. 621 aus 1996,, zu ermitteln. (2)Absatz 2,Die Energieeffizienz- und Waschwirkungsklasse eines Geräts sind gemäß Anhang IV zu bestimmen.Die Energieeffizienz- und Waschwirkungsklasse eines Geräts sind gemäß Anhang römisch vier zu bestimmen.
Schlagworte
Energieeffizienzklasse
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Dokumentnummer
NOR12040439
Alte Dokumentnummer
N2199851245L