Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wasch-Trockner-Verbrauchsangabenverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 62/1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 204/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 62 aus 1998, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 204 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
26/01 Wettbewerbsrecht; 95/01 Elektrotechnik
Text
Etikett
§ 6.Paragraph 6,
Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach § 4 Abs. 1 der PVV 2011 haben dem Anhang I zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen. Inhalt, Format und Farbe des Etiketts nach Paragraph 4, Absatz eins, der PVV 2011 haben dem Anhang römisch eins zu entsprechen. Das Etikett ist außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts deutlich sichtbar und nicht verdeckt anzubringen.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 232/2011
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2022
Dokumentnummer
NOR40130450