Rechtstracker.at

Anl. 1 FMedV

Fassungen
10.10.1998 bis 30.06.2016 — BGBl. II Nr. 362/1998 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 110.10.199830.06.2016 BGBl. II Nr. 362/1998 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Meldungen hinsichtlich von Tätigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 1998,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

10.10.1998BGBl. II Nr. 362/1998

Außerkrafttretensdatum

30.06.2016

Abkürzung

FMedV

Index

20/02 Familienrecht

Beachte

Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2015,).

Text

Anlage/.A

Bericht gemäß Paragraph 19, FMedG

In der Krankenanstalt .........................................................................................................................

in .......................................................................................................................................................

wurden im Zeitraum vom 1. 1. ................... bis 31. 12. ................. folgende medizinisch unterstützte Fortpflanzungen durchgeführt:

ris-attachment://image001.png Einbringen von Samen in die Geschlechtsorgane einer Frau (Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, FMedG):

 

SAMEN des Ehegatten, oder Lebensgefährten

SAMEN, Dritter

GESAMT

Anzahl der behandelten Frauen 

 

 

 

 davon im Alter < 35

 

 

 

 davon im Alter 35 – 39

 

 

 

 davon im Alter 40

 

 

 

Anzahl der Anwendungen 1)

 

 

 

Anzahl der erzielten Schwangerschaften)

 

 

 

Anzahl der bekanntgewordenen erzielten, Lebendgeburten 1)

 

 

 

 a) davon Einzelgeburten

 

 

 

 b) davon Zwillingsgeburten

 

 

 

 c) davon Drillingsgeburten

 

 

 

 d) davon Vierlingsgeburten oder mehr

 

 

 

Anzahl der unbekannten Schwangerschaftsverläufe 1)

 

 

 

ris-attachment://image001.png Vereinigung von Eizellen mit Samenzellen außerhalb des Körpers einer Frau (Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2, FMedG):

 

GESAMT

Anzahl der behandelten Frauen 1)

 

 davon im Alter < 35

 

 davon im Alter 35 – 39

 

 davon im Alter 40

 

Anzahl der Anwendungen 1)

 

ris-attachment://image001.png Einbringen von entwicklungsfähigen Zellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau (Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 3, FMedG):

 

GESAMT

Anzahl der behandelten Frauen 1)

 

 davon im Alter < 35

 

 davon im Alter 35 – 39

 

 davon im Alter 40

 

Anzahl der Anwendungen 1)

 

Anzahl der erzielten Schwangerschaften 1)

 

Anzahl der bekanntgewordenen erzielten Lebendgeburten 1)

 

 a) davon Einzelgeburten

 

 b) davon Zwillingsgeburten

 

 c) davon Drillingsgeburten

 

 d) davon Vierlingsgeburten oder mehr

 

Anzahl der unbekannten Schwangerschaftsverläufe 1)

 

ris-attachment://image001.png Einbringen von Eizellen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau oder Einbringen von Eizellen mit Samen in die Gebärmutter oder den Eileiter einer Frau (Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 4, FMedG):

 

GESAMT

Anzahl der behandelten Frauen 1)

 

 davon im Alter < 35

 

 davon im Alter 35 – 39

 

 davon im Alter 40

 

Anzahl der Anwendungen 1)

 

Anzahl der erzielten Schwangerschaften 1)

 

Anzahl der bekanntgewordenen erzielten Lebendgeburten 1)

 

 a) davon Einzelgeburten

 

 b) davon Zwillingsgeburten

 

 c) davon Drillingsgeburten

 

 d) davon Vierlingsgeburten oder mehr

 

Anzahl der unbekannten Schwangerschaftsverläufe 1)

 

ris-attachment://image001.png Aufbewahrte Samen, Eizellen und entwicklungsfähige Zellen per Stichtag 1. 12. ....................., (Paragraph 17, FMedG):

 

 

GESAMT

 

Anzahl der aufbewahrten Samenspenden von Ehegatten/Lebensgefährten

 

 

Anzahl der aufbewahrten Samenspenden Dritter

 

 

Anzahl der aufbewahrten Eizellen

 

 

Anzahl der aufbewahrten entwicklungsfähigen Zellen

 

..............................................................................

.................................................................................

 

(Ort und Datum)

(Ärztlicher Leiter), (Ärztliche Leiterin)

 

 

 

 

_______________________

1) Jeweils im Berichtszeitraum.

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2019

Gesetzesnummer

10003646

Dokumentnummer

NOR12040623

Alte Dokumentnummer

N2199855041L