Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Meldungen hinsichtlich von Tätigkeiten und Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 362/1998Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 362 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Beachte
Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. I Nr. 35/2015).Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 35 aus 2015,).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Der ärztliche Leiter/Die ärztliche Leiterin einer Krankenanstalt hat jährlich bis zum 31. März an Hand des Musters der Anlage/.A Meldungen über im Vorjahr durchgeführte Tätigkeiten und gewonnene Erfahrungen auf dem Gebiet der medizinisch unterstützten Fortpflanzung an den nach dem Standort der Krankenanstalt zuständigen Landeshauptmann zu erstatten.
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2019
Dokumentnummer
NOR12040620
Alte Dokumentnummer
N2199855038L