Norm Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen× ▾ ‹›Gliederung Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen Fassungen (Gesetz) ab 25.06.1999 — BGBl. I Nr. 89/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 25.06.199931.12.2018 BGBl. I Nr. 89/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.06.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2