Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 41/1891
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Text
Artikel 10.
Die Bestimmungen, welche für Angehörige des Deutschen Reichs bei dem Verkehre der Handlungsreisenden und bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen, sowie beim Besuche der Märkte und Messen im Inlande gelten, sollen auch auf den anzuschließenden Gebietstheil und seine Bewohner Anwendung finden.
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2017
Dokumentnummer
NOR12041285
Alte Dokumentnummer
N3189152398L