Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kronenwährung - Einführung als Landeswährung
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 176/1899 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999RGBl. Nr. 176 aus 1899, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht
Text
Dritter Theil. Einführung der Kronenwährung als Landeswährung.
A. Die Einführung der allgemein obligatorischen
Rechnung in der Kronenwährung
§. 1.Paragraph eins,
Die mit dem Gesetze vom 2. August 1892, R. G. Bl. Nr. 126, festgestellte Kronenwährung tritt am 1. Jänner 1900 angefangen als ausschließliche gesetzliche Landeswährung an die Stelle der bisherigen österreichischen Währung.
Dokumentnummer
NOR12041362
Alte Dokumentnummer
N3189925010L