Norm Rechtshilfe in Zollsachen - Festsetzung fester Umrechnungskurse (Deutschland)× ▾ ‹›Gliederung Rechtshilfe in Zollsachen - Festsetzung fester Umrechnungskurse (Deutschland) Fassungen (Gesetz) ab 02.02.1931 — BGBl. Nr. 36/1931 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute02.02.1931 BGBl. Nr. 36/1931 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 02.02.1931 § 1§ 2§ 3§ 4