Norm Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien× ▾ ‹›Gliederung Liquidierung der Kommission für Verkehrsanlagen in Wien Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1934 — BGBl. II Nr. 95/1934 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.1934 BGBl. II Nr. 95/1934 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.1934 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4§ 5§ 6§ 7§ 8AnlagenAnl. 1Übereinkommen über die Liquidierung der Commission für Verkehrsanlagen in Wien, abgeschlossen zwischen dem Bunde, dem Bundeslande Niederösterreich und der Stadt Wien, letzterer zugleich als Bundesland Wien, unter Beitritt der Unternehmung “Österreichische Bundesbahnen”.