Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 162/1946 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 123/2003Bundesgesetzblatt Nr. 162 aus 1946, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 123 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 34Paragraph 34
Index
37/01 Geld- und Währungsrecht
Text
Abschnitt IX.Abschnitt römisch neun.
Schlußvorschriften.
§ 34. (1) Die vor Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes bei inländischen Kreditinstituten entstandenen freien Währungsguthaben sowie auf Schillinge umgestellte Reichsmarkguthaben unterliegen den Verfügungsbeschränkungen des § 3 dieses Bundesgesetzes.Paragraph 34, (1) Die vor Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes bei inländischen Kreditinstituten entstandenen freien Währungsguthaben sowie auf Schillinge umgestellte Reichsmarkguthaben unterliegen den Verfügungsbeschränkungen des Paragraph 3, dieses Bundesgesetzes.
(2)Absatz 2,Die von der Österreichischen Nationalbank bis zum Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes erteilten Genehmigungen verlieren spätestens mit 31. Dezember 1946 ihre Wirksamkeit.
(3)Absatz 3,Das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938, Deutsches R. G. Bl. I S. 1734, tritt samt den hiezu ergangenen Durchführungs- und Ergänzungsvorschriften außer Kraft.Das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung vom 12. Dezember 1938, Deutsches R. G. Bl. römisch eins S. 1734, tritt samt den hiezu ergangenen Durchführungs- und Ergänzungsvorschriften außer Kraft.
(4)Absatz 4,§ 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 60/1998 tritt mit der Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 109k des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) in Kraft.Paragraph 2, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 1998, tritt mit der Teilnahme Österreichs an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ohne Ausnahmeregelung im Sinne des Artikels 109k des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) in Kraft.
Schlagworte
dRGBl. I S. 1734/1938
Dokumentnummer
NOR12057038
Alte Dokumentnummer
N3199851738L