Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 20/1948 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/1999Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1948, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3 § 56Artikel 3, Paragraph 56
Inkrafttretensdatum
25.07.1984
Außerkrafttretensdatum
30.06.1999aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/1999
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
Stimmenzählung
§ 56. (1) Nach Abschluß des Abstimmungsverfahrens hat die Kreiswahlkommission die in der Wahlurne befindlichen Wahlkuverts zu mischen und sodann zu entleeren. Hernach sind die Wahlkuverts zu öffnen und die gültigen und ungültigen Stimmen und die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden abgegebenen gültigen Stimmen zu ermitteln.Paragraph 56, (1) Nach Abschluß des Abstimmungsverfahrens hat die Kreiswahlkommission die in der Wahlurne befindlichen Wahlkuverts zu mischen und sodann zu entleeren. Hernach sind die Wahlkuverts zu öffnen und die gültigen und ungültigen Stimmen und die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden abgegebenen gültigen Stimmen zu ermitteln.
(2)Absatz 2,Die Kreiswahlkommission für den Wahlkreis Burgenland - Niederösterreich hat die Ermittlungen gemäß Abs. 1 für die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich getrennt vorzunehmen.Die Kreiswahlkommission für den Wahlkreis Burgenland - Niederösterreich hat die Ermittlungen gemäß Absatz eins, für die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich getrennt vorzunehmen.
(3)Absatz 3,Die Kreiswahlkommission hat hierauf den Vorgang des Abstimmungsverfahrens und das Abstimmungsergebnis im Wahlkreis in einer Niederschrift zu beurkunden.
(4)Absatz 4,Die Wahlakten der Kreiswahlkommission sind hierauf der Hauptwahlkommission zu übermitteln. Die Hauptwahlkommission kann anordnen, daß ihr das Abstimmungsergebnis noch vor der Übermittlung des Wahlaktes telefonisch oder telegrafisch bekanntzugeben ist.
Dokumentnummer
NOR12042180
Alte Dokumentnummer
N3194821358L