Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftstreuhänder-Kammergesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 20/1948 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/1999Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1948, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 58 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3 § 60Artikel 3, Paragraph 60
Inkrafttretensdatum
25.07.1984
Außerkrafttretensdatum
30.06.1999aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/1999
Index
36 Wirtschaftstreuhänder
Text
3. Wahl des Vorstandes der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder:
Zusammensetzung des Vorstandes, Funktionsdauer,
Wählbarkeit
§ 60. (1) Der Vorstand besteht aus elf, durch den Kammertag zu wählenden Mitgliedern. Seine Funktionsdauer beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung und endigt mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Vorstandes.Paragraph 60, (1) Der Vorstand besteht aus elf, durch den Kammertag zu wählenden Mitgliedern. Seine Funktionsdauer beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung und endigt mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Vorstandes.
(2)Absatz 2,Dem Vorstand müssen mindestens je ein Vertreter der im § 3 aufgezählten Berufsgruppen und mindestens drei Vertreter, die nicht dem Wahlkreis Wien zugehören, angehören.Dem Vorstand müssen mindestens je ein Vertreter der im Paragraph 3, aufgezählten Berufsgruppen und mindestens drei Vertreter, die nicht dem Wahlkreis Wien zugehören, angehören.
(3)Absatz 3,Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Ersatzmann der gleichen Berufsgruppe zu wählen. Doppelkandidaturen innerhalb eines Wahlvorschlages sind unzulässig. Die Ersatzmänner der nicht dem Wahlkreis Wien zugehörenden Vertreter dürfen nicht dem Wahlkreis Wien zugehören.
(4)Absatz 4,Für die Wählbarkeit in den Vorstand gilt § 42 sinngemäß; die Mitglieder des Vorstandes müssen nicht Mitglieder des Kammertages sein.Für die Wählbarkeit in den Vorstand gilt Paragraph 42, sinngemäß; die Mitglieder des Vorstandes müssen nicht Mitglieder des Kammertages sein.
Dokumentnummer
NOR12042184
Alte Dokumentnummer
N3194821362L